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   VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23   

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VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23 (https://dejure.org/2023,27454)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 (https://dejure.org/2023,27454)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 (https://dejure.org/2023,27454)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Besetzung von zwei Vorsitzendenstellen am Oberverwaltungsgericht gestoppt - Auswahlentscheidung rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG stoppt Besetzung von zwei Vorsitzendenstellen am OVG Schleswig-Holstein - Auswahlentscheidung entspricht nicht dem Grundsatz der Bestenauslese

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Welchen Merkmalen der Antragsgegner besonderes Gewicht beimisst, ist jedoch seine eigene Entscheidung und nicht die der Beurteiler (vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 36).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass, wenn bestimmten Merkmalen eine besondere Gewichtung zukommen soll, diese beispielsweise entweder in der Ausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37) oder durch Erlass (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 B 672/22 -, juris Rn. 17) den Bewerbern bekanntgegeben werden müssen.

    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Der Richterwahlausschuss ist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 LRiG an den Grundsatz der Bestenauslese ebenso gebunden wie der Antragsgegner selbst (vgl. hierzu ausführlich: OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 36 ff.).

    Er hat seine Entscheidung anhand des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen (und zu dokumentieren) und muss gegebenenfalls seine Zustimmung verweigern (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 52).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 63 Abs. 2 GKG und beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 90 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Möchte der Antragsgegner bestimmte Merkmale besonders gewichten, muss er diese daher vor der Auswahlentscheidung festlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20).

    Soweit die Antragstellerin rügt, dass der Antragsgegner auf Gleichstellungsgesichtspunkte hätte abstellen müssen, merkt die Kammer an, dass leistungsunabhängige Hilfskriterien erst dann in die Auswahlentscheidung einfließen dürfen, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2022 - 1 B 672/22

    Vornahme des Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Sie ist im Grundsatz folglich nur dann zu beanstanden, wenn er den in diesem Zusammenhang anzuwendenden Begriff oder die ihm gezogenen gesetzlichen Grenzen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (OVG Münster, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 B 672/22 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass, wenn bestimmten Merkmalen eine besondere Gewichtung zukommen soll, diese beispielsweise entweder in der Ausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37) oder durch Erlass (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 B 672/22 -, juris Rn. 17) den Bewerbern bekanntgegeben werden müssen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22

    Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Ein Fall des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 69 Abs. 2 LJG liegt nicht vor, da es sich beim Rechtsbehelf in der Hauptsache um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage handelt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 2).

    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07

    Formelle Anforderungen bei Gewährung einer Amtszulage durch den Dienstherrn;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

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